Endlich ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration!

Landtag hat Gemeindeordnung geändert – 400 Jugendliche können eine Jugendvertretung beantragen

Der Landtag hat kurz vor der Sommerpause die Gemeindeordnung geändert.

Zwei Änderungen betreffen Themen, zu denen die Offenen Klever immer wieder einen Antrag gestellt hatten, der unter anderem am Nein von Grünen, CDU, FDP und AfD gescheitert war: Dank Schwarz-Grün im Land gilt ab sofort:

Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen.

Der Antrag muss in einer Stadt von der Größe Kleves von 400 der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Rat hat innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreterinnen und Vertreter der Jugendlichen zu hören.

Der Rat kann einen solchen Antrag auch ablehnen.

Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Wie steht der (noch) amtierende Bürgermeister zum Thema? Was würde er dem Rat empfehlen?

Und ab der neuen Ratsperiode wird es endlich einen richtigen Ratsausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration geben!

In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zu bilden. In Kleve lebten 2022 rd. 13.400 Nichtdeutsche.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.

Dem Ausschuss sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

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