Verfassungsgericht stoppt neues Sitzzuteilungsverfahren
Der Landtag hatte am 4. Juli 2024 mit den Stimmen der CDU, SPD und Grünen beschlossen, das bisher bei Kommunalwahlen eingesetzte Sitzzuteilungsverfahren durch ein neues Verfahren (Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ) zu ersetzen.
Dieses Verfahren hatte der grüne Landtagsabgeordnete Rock entwickelt. Es wurde und wird deshalb auch als „Rock-Verfahren“ bezeichnet. Es sollte das bisher gültige mathematisch faire Sitzverteilungsverfahren ersetzen.
Davon würden die größeren Parteien – na, welche sind das wohl? – profitieren. Das hatte eine Modellrechnung belegt.
Übrigens: Dass das neue Berechnungsverfahren auch die AfD bevorzugen könnte, hatten CDU, SPD und die Grünen im Landtag in Kauf genommen…
Dieses Verfahren ist aber nicht zulässig. Das hat das Landesverfassungsgericht in Münster heute entschieden: Nach Ansicht der Richter verstößt das Verfahren gegen die Chancengleichheit für kleinere Parteien.
Link zum Verfassungsgerichtshof NRW (Bitte anklicken!)
Udo Weinrich, Fraktionsvorsitzender der Offenen Klever, begrüßt diese Entscheidung des Verfassungsgrichtshofs:
„Eine Wahlrechtsreform darf nicht für parteipolitische Interessen oder Zwecke missbraucht werden! Wer versucht hat, das Wahlrecht zu manipulieren und vom Verfassungsgerichtshof gestoppt werden musste, der hat politischen Konkurs gemacht und sollte sich jetzt nicht noch als Konkursverwalter bewerben!“