“Graue Energie” in der Bauleitplanung:

Nachhaltig sanieren! Gebäude als Materialqualle nutzen!

In der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 18. Januar 2023 haben Referenten darauf hingewiesen, dass 40% der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland direkt oder indirekt durch die Baubranche freigesetzt werden.

Rund acht Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen fallen bei der Produktion von Zement an. In Deutschland wurden 2019 rund 34 Millionen Tonnen Zement verbaut, was 20 Millionen Tonnen CO2 in der Herstellung entspricht.

Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen alle Sektoren einen Beitrag leisten.

Die Referenten im Fachausschuss halten einen „grundlegenden Systemwandel“ für erforderlich. Dazu gehören die Aspekte:

  • Bestand intensiv und lang nutzen
  • Nachhaltig sanieren.

Unter der Überschrift „Kreislauffähig bauen“ wurden „wirksame Hebel“ empfohlen und mit Priorität versehen:

1. Bestehende Gebäude erhalten, anpassen und effizient nutzen.

2. Bestehende Gebäude als Materialquelle betrachten.

Die Landesregierung aus CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart bzw. angekündigt:

„Um zukünftig den CO2Fußabdruck eines Gebäudes abbilden zu können, werden wir in ein Pilotprojekt zur Erstellung eines digitalen CO2-Gebäudepasses einsteigen, aus dem insbesondere ersichtlich ist, wie viel CO2– bei der Erstellung des Gebäudes entstanden ist.“ (Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen, Zeilen 5501ff.)

Hierzu haben die Regierungsfraktionen einen Antrag eingebracht, den der Landtag am 29.03.2023 beschlossen hat.

In der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 23. November 2023 fragte die Stadtverordneten Anne Fuchs, ob der Stadtverwaltung bekannt sei, wie viele „graue Energie“ auf den Abriss des im Jahre 1994 an der Hoffmannallee errichteten, bis 2022 von der „AOK“ genutzten Gebäudes entfallen würde.

Der Technische Beigeordnete teilte mit,

„(…) dass die CO2 Belastung und die damit verbundenen Kosten von 200 €/to CO2 theoretisch ermittelt werden könnten. Hierzu hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Berechnungsgrundlage veröffentlicht. Es liegen jedoch keine spezifischen Informationen über das Gebäude vor, die man für eine Berechnung benötigen würde.“ (Niederschrift, S. 12).

Die Offenen Klever fragen dazu die Stadtverwaltung

  1. Welche Informationen über das ehemalige AOK-Gebäude benötigt die Stadtverwaltung, um modellhaft – unter Zugrundelegung der Parameter des „Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW“ – den CO2-Fußabdruck berechnen zu können?
  2. Hat die Stadtverwaltung die Absicht, eine solche Berechnung wenigstens für die städtischen Gebäude durchzuführen und vorzulegen, deren Abriss sie beabsichtigt?
  3. Welche Programme/Untersuchungsmethoden gibt es bzw. sind der Stadtverwaltung bekannt, um die gesamten CO2-Emissionen zu betrachten, also den Energieverbrauch beim Bau und im Betrieb?
  4. Ist der Stadtverwaltung der Inhalt der vom Umweltbundesamt im Mai 2022 veröffentlichten Studie zum „Urban Mining“ (Wiederverendung/Recycling bisher verbauter und unzugängliche Materialien wie Beton, Gips oder Ziegel oder Basismetalle wie Stahl, Kupfer oder Aluminium) bekannt?
  5. Welche Bedeutung hat bei der Stadt- und Bauleitplanung in Kleve der mit dem Erstellungsprozess und der anschließenden Nutzung der Gebäude verbundene sogenannte CO2-Fußabdruck?