Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt spricht es aus:
Alle fünf Jahre wird jede Gemeinde/Stadt in NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft. Die Stadt Kleve ist zuletzt im Jahr 2021 geprüft worden.
In dem 2022 vorgelegten Prüfbericht
Link zum Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (Bitte anklicken!)
findet sich auf Seite 83 folgende Feststellung:
„Die Stadt Kleve ist im Vergleich zu den anderen mittleren kreisangehörigen Kommunen insbesondere durch eine hohe Kinderarmut und eine hohe Jugendarbeitslosenquote soziostrukturell belastet.“
Zum Haushaltsentwurf 2024 haben die Offenen Klever diesen Änderungsantrag vorgelegt:
- Die Stadt erstellt in 2024 einen Sozialbericht für Kleve. Dieser dient zur Darstellung der sozialen Verhältnisse in der Stadt aus Verwaltungssicht und schafft eine Datengrundlage für Planungen und politische Entscheidungen. Darüber hinaus trägt ein Sozialbericht dazu bei, die soziale Lage innerhalb der Stadt kontinuierlich zu beobachten und möglichst frühzeitig Handlungsbedarfe zu erkennen.
- Der inhaltliche Fokus des Sozialberichts soll insbesondere bei den Bevölkerungsgruppen liegen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, aber keine staatliche Unterstützung erhalten bzw. in Anspruch nehmen. Aus dem Bericht sollen Ansätze für konkret wirkende Hilfe für diese Gruppen ableitbar sein.
- Zur Erstellung eines Sozialberichtes soll eine fachübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich aus Mitarbeiter/innen und Vertreter/innen der Fachbereiche der Stadtverwaltung, des Jobcenters, der freien Wohlfahrtsverbände und der Arbeitskreise zur Quartiersentwicklung in Kleve zusammensetzt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür einen Vorschlag zu entwickeln.
- Zur fachlichen Begleitung der Arbeitsgruppe sowie zur Beratung und Unterstützung beim Aufbau und bei der Implementierung der städtischen Sozialberichterstattung wird, soll externe Expertise genutzt werden. Hierzu wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Erarbeitung eines Sozialberichts für die Stadt Kleve auf der Grundlage eines vom Rat beschriebenen Konzepts an einen externen Dienstleister zu vergeben.
- Im Haushalt 2024 werden dafür 75.000 EUR bereitgestellt. Die Freigabe der Mittel erfolgt durch den Rat auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Sozialausschusses“
Begründung:
Ziel der integrierten, strategischen Sozialplanung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Sozialberichterstattung dient dazu, einen Überblick über die Lebenslagen im Quartier zu erhalten, ein gemeinsames Verständnis für soziale Herausforderungen zu entwickeln und eine Informationsgrundlage für politische Entscheidungen zu schaffen. Darüber hinaus ist sie ein Instrument zur Information von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Sozialberichterstattung ist ein Steuerungselement. Sie ist Ansatz- und Ausgangspunkt für die Entwicklung konkreter Maßnahmen, dient bei der Prioritätensetzung (sowohl in der Kommunalpolitik als auch in der Verwaltung) als Argumentationsgrundlage und übernimmt eine Legitimationsfunktion für Maßnahmen und/oder Veränderungen. Eine regelmäßige Sozialberichterstattung kann die Funktion eines Frühwarnsystems für die Sozialplanung sein.
Anhand quantitativer statistischer Daten soll ein themenübergreifender, gut erläuterter Überblick geschaffen und mit kleinräumigen Daten hinterlegt werden, um ausgehend von allgemeinen Beschreibungen der Lebenslagen der Gesamtbevölkerung auf besonders belastete Lebenslagen und Bevölkerungsgruppen zu fokussieren.
Ein Ziel des Berichts soll es auch sein, die Steuerung begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen zu verbessern.
Bei der Betrachtung der Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Sozialplanung als Querschnittsaufgabe wesentliche Koordinierungs- und Servicefunktionen wahrnimmt. Darüber hinaus sind Auszüge aus dem Sozialbericht als Datenanalyse das Fundament für Förderanträge.
Deckungsvorschlag: Finanzierung der Mehraufwendung durch Streichung der Mittel von 500.000 EUR für eine „Machbarkeitsstudie“ Unterführung am Bahnhof im Produkt 1201 (Haushaltsentwurf 2024, Band 2, S. 369f.), zu der es keinen Ratsbeschluss gibt.