Fragen zum Nachtragshaushalt 2023

Keine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss

Die Offenen Klever haben den Stadtkämmerer, Erster Beigeordneter Klaus Keysers, mit Schreiben vom 7. Juli 2023 um zusätzliche Erläuterungen zu einigen Produkten des am 21. Juni 2023 vom Rat beschlossenen Nachtragshaushaushalts 2023 gebeten.

Dass die Offenen Klever ihre Bitte erst jetzt geäußert haben, hängt mit den Besonderheiten des Beratungsverfahrens zusammen:

Zwischen der Einbringung des 352-seitigen Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 am 07. Juni 2023 und der Beschlussfassung des Rates dazu, am 21. Juni 2023, lagen 14 Tage und ein Feiertag.

Die Hauptsatzung der Stadt Kleve bestimmt in  § 11 Abs. 2:

„Der Haupt- und Finanzausschuss berät alle Angelegenheiten des Rates der Stadt Kleve vor.“

Eine Vorberatung des Nachtragshaushaltsentwurfs hat im Haupt- und Finanzausschusses nicht stattgefunden.

Da schon vier Tage nach Einbringung des Entwurfs die Geschäftsordnungsfrist zur Einreichung von Anträgen für die Ratssitzung am 21. Juni 2023 abgelaufen war, die durch einen Feiertag und ein Wochenende objektiv zusätzlich begrenzt wurde, war es den Offenen Klevern nicht möglich, Änderungsanträge im Rahmen der Fristen der Geschäftsordnung zu beraten, zu beschließen und vorzulegen.

Gleichwohl hat die Fraktion Offene Klever sich, nach Ablauf der Antragsfrist, mit Ihrem Entwurf des 1. Nachtragshaushalts und Stellenplans 2023 befasst. Hierbei haben sich folgende produktbezogene Fragen ergeben:

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