Parkhaus an Stadthalle – Dreifache Fehlplanung droht

OK: Städtebaulicher, verkehrs- und klimapolitischer Unsinn

Ein angeblich seit Jahren diskutiertes Projekt soll nun entschieden werden: Braucht die Stadthalle ein Parkdeck inklusive Vollversiegelung der bis jetzt genutzten Parkfläche?

Jahrelang geschah nichts: Im November 2020 hatte der Technische Beigeordnete Rauer im Ausschuss für Verkehrsinfrastruktur- und mobilität auf Anfrage berichtet, dass für die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zum Parkdeck bereits ein Auftrag erteilt worden wäre.

Das entsprach nicht der Wahrheit. Von den für die Machbarkeitsstudie im Haushalt 2020 veranschlagten 30.000 EUR wurde nicht ein einziger Euro ausgegeben! Bis in das aktuelle Haushaltsjahr hinein sind seit 2020 verfügbare Haushaltsmittel nicht ausgegeben, sondern stets ins nächste Jahr übertragen worden.

Plötzlich wird aufs Tempo gedrückt:

Anfang Mai 2023 wurde dem Fachausschuss mitgeteilt, dass die „Daten der Potentialanalyse für ein Parkdeck“ nun zur Auswertung vorlägen. Sie würden im Ausschuss vorgestellt werden. Wie in Kleve üblich, waren Eckpunkte des Auftrags sowie der Auftragnehmer von der Stadtverwaltung ohne Beteiligung des Fachausschusses festgelegt worden.

Dann wäre möglicherweise aufgefallen, dass das einstimmig beschlossene Mobilitätsentwicklungskonzept für die Innenstadt „den hohen Grad der Abdeckung“ festgestellt hat und daraus ableitet, „Parkstände (…) sollten zur Schaffung von neuen Handlungsmöglichkeiten für den Fußgänger- und Radverkehr entfernt werden.“

Dass das Thema „Parkdeck an der Stadthalle“ jetzt aktuell wird, führen die Offenen Klever auf die von Stadtverwaltung und CDU befürwortete Bebauung des Geländes um das alte Hallenbad zurück. Dort könnten wegen des verunreinigten Bodens keine Tiefgaragenplätze angelegt und folglich nur wenige der erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Wer dort bauen will, muss eine Alternative finden,

Das Baurecht zeigt künftigem Bauherrn und Stadtverwaltung einen Ausweg:

Notwendige Stellplätze könnten in zumutbarer Entfernung auf einem anderen Grundstück hergestellt werden. Bedingung: Diese Nutzung muss öffentlich-rechtlich (Vertrag mit der Stadt) gesichert werden. Als zumutbar gilt eine „fußläufige“ Entfernung der Stellplätze zum Baugrundstück von maximal 500 Metern, bei Wohnungsbauvorhaben von maximal 300 Metern.

In einem neben der Stadthalle errichteten Parkhaus könnten Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Folglich könnte das Gebiet um das alte Hallenbad auf investorenfreundlichste Art und Weise bebaut werden – auch ohne Tiefgarage.

Es ist anzunehmen, dass die Stadtverwaltung die optische Zumutbarkeit eines Parkhauses an der Stadthalle unter Hinweis auf Fassaden- , Dachbegrünung und Fotovoltaik in hellstem Bündnisgrün zeichnen wird. Das mag manche im Rat vielleicht beeindrucken oder wieder einmal zum Umfallen bringen.

Am Nein der Offenen Klever zu dieser städtebaulichen, verkehrs- und klimapolitischen Fehlplanung kann und wird das jedoch nichts ändern.