Offene Klever: Mehr Abstellplätze für Fahrräder!
Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrsinfrastruktur und -mobilität am 03.05.2023:
Der Rat der Stadt Kleve möge nach Vorberatung im Ausschuss für Verkehrsinfrastur und -mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:
„Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung – in Anlehnung an eine Mustersatzung des Arbeitskreises ‚Zukunftsnetz Mobilität NRW‘ – einen Vorschlag für eine neue Klever Stellplatzsatzung zu erarbeiten. Die Neufassung der Stellplatzsatzung soll ortsspezifische Regelungen für Neubauten sowie größere Umbauten für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung aufstellen und dabei die unterschiedlichen Bedarfe in den Wohnvierteln und Stadtteilen berücksichtigen. Der Satzungsentwurf soll nach der Sommerpause 2023 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Begründung:
Der Anlagenband zur „Erstellung und Moderation eines Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Stadt Kleve“ enthält auf Seite 138 folgende Aussage:
Im Frühjahr 2014 wurde die aktuell gültige Stellplatzsatzung der Stadt Kleve aufgestellt und beschlossen. Sie differenziert das Stadtgebiet in zwei Gebietszonen: die Innenstadt stellt die Gebietszone I und das restliche Stadtgebiet die Gebietszone II dar. Die Stellplatzsatzung enthält eine Richtlinie zur Ermittlung des Bedarfs an Stellplätzen für Pkw und Abstellplätzen für Fahrräder. Die Stellplatzsatzung entspricht keiner kommunalen Stellplatzsatzung im Sinne des Zukunftsnetz Mobilität NRW, sondern ist eher als Stellplatzablösesatzung zu verstehen.
Seit 2018 gibt es in der Landesbauordnung NRW keine Anforderungen mehr für die notwendige Anzahl an Stellplätzen. Damit haben die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Stellplatzsatzungen aufzustellen. Inzwischen gibt es die Stellplatzverordnung des Landes NRW (März 2022). Diese ist anzuwenden, falls Kommunen keine eigene Stellplatzsatzung haben oder gewisse Inhalte in der kommunalen Stellplatzsatzung nicht aufgegriffen wurden.
Die Stadt Kleve sollte im Rahmen einer kommunalen Stellplatzsatzung eigene ortsspezifische Regelungen für Neubauten und größere Umbauten für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung aufstellen. (Maßnahmensteckbriefe; Maßnahme P3)
Die neue Stellplatzsatzung sollte private Kfz und Fahrräder gleichwertig behandeln und Möglichkeiten aufzeigen, wie zugunsten von umweltfreundlicheren Mobilitätsangeboten auf Kfz-Stellplätze verzichtet werden kann. Zielsetzung: „Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im öffentlichen Raum durch Kfz-Parken“ (S. 139).
Der Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung für Kleve hat zwar keine unmittelbare Klimarelevanz, aber die durch das Instrument der Stellplatzsatzung langfristig angestrebte Entlastung des öffentlichen Straßenraumes von ruhenden privaten KFZ ermöglicht es, mehr Flächenanteile für umweltfreundlichere Verkehrsarten (Fußgänger, Fahrrad, ÖPNV) zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird die Suche nach Standorten für weitere Straßenbäume erleichtert.