Gestaltungsbeirat für Neu- und Umbauten (ABGELEHNT)

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2021: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz- und pflege / Gestaltungsbeirat

  1. Der Ansatz der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird von 32.300 EUR um 14.000 EUR auf dann 46.300 EUR erhöht.
  2. Aus diesem Produkt werden Mittel für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Verfügung gestellt.
  3. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an Vorschläge der Architektenkammer NW für Preisrichterhonorare.
  4. Der Haushaltsansatz wird gesperrt; eine Freigabe erfolgt durch Beschluss des Ausschusses für Kultur- und Stadtgestaltung und setzt die Beschlussfassung einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat durch den Rat voraus.

Begründung:

Ausgehend vom „Stadtentwicklungskonzept Kleve“ aus dem Jahr 2009 hatte die Klever Bürgerschaft zu Recht die Erwartung, nun sei ein „Grundlagenwerk der Stadtentwicklung für die nächsten 10–15 Jahre“ geschaffen worden.

Für eine „qualitätvolle, nachhaltige und zukunftsorientierte Planung“ soll ein Gestaltungsbeirat die „Qualitätssicherung der Stadt“ übernehmen. Dies betonten bereits im Jahre 2009 die von der Stadt beauftragten Experten des Büros „Scheuvens+Wachten“ aus Dortmund in ihrem „Stadtentwicklungskonzept Kleve“. Sie hatten ausdrücklich empfohlen: „Ein weiteres Instrument zur Qualitätssicherung von Neu- und Umbauten ist der Gestaltungsbeirat“.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Ein Gestaltungsbeirat ist also ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung von Neu- und Umbauten.

Seine Aufgaben, Zusammensetzung und Besetzung legt der Rat durch Geschäftsordnung fest. Hierzu liegt z.B. ein Antrag der Fraktion „Offene Klever“ vom 02.11.2020 vor.

Hier geht es zum Antrag (bitte anklicken!):