Soziales Projekt:

Drogenkonsum-Raum in Kleve

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2025:

Der Rat möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve hält es für erforderlich, in Kleve einen sogenannten Drogenkonsumraum im Sinne des § 10 a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einzurichten, der der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dient und in das Gesamtkonzept des örtlichen Drogenhilfesystems eingebunden ist.

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. in Zusammenarbeit mit dem Landrat und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen, den in der Suchthilfe tätigen Verbänden und Einrichtungen und mit der „Landesstelle Sucht NRW“ ein Konzept zur Umsetzung eines Drogenkonsumraums im nördlichen Kreisgebiet mit dem Standort Kleve zu entwickeln und umzusetzen;
  2. den Landrat des Kreises Kleve zu bitten, im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen, in Abstimmung mit der Stadt Kleve, einen entsprechenden Antrag an die oberste Landesgesundheitsbehörde zu richten.

Begründung:

Vor zwölf Monaten, am 03. Juli 2024, ist der Antrag der Offenen Klever, die Einrichtung eines Drogenkonsumraums als Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige zu prüfen, von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden:

Seitdem hat sich die Situation nicht entspannt, sondern verschärft…

Ein „Drogenkonsumraum“ dient der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige.

Die Akzeptanz der Nachbarschaft eines Standorts für einen Drogenkonsumraum ist sicherlich nicht unproblematisch, und es bedarf dazu vieler Gespräche und einer intensiven Überzeugungsarbeit.

Nach wie vor trifft die Feststellung zu:

„Es gehe um ein soziales Projekt und nicht etwa um die Störung der Nachbarschaft.“
(der damalige leitende Rechtsdirektor Goffin lt. Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 04.09.2014. S. 4.)

Und ebenfalls gilt auch heute noch, was der damalige Bürgermeister, Theo Brauer, 2014 ausgeführt hat:

„Es handele sich um ein gesellschaftliches Problem, das alle gemeinsam lösen müssten, für dessen Lösung es aber keinen Königsweg gebe.“ (Ebenda, S. 7.)

Das Land NRW hat die „Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ (Stand 25. November 2023) erlassen:

Link dazu (Bitte anklicken!)

Zum „Betriebszweck“ heißt es darin im § 2:

(1) Drogenkonsumräume im Sinne des § 10 a BtMG müssen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dienen und in das Gesamtkonzept des örtlichen Drogenhilfesystems eingebunden sein.

(2) Der Betrieb von Drogenkonsumräumen soll dazu beitragen,

1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit insbesondere das Überleben von Abhängigen zu sichern,

2. die Behandlungsbereitschaft der Abhängigen zu wecken und dadurch den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten,

3. die Inanspruchnahme weiterführender insbesondere suchttherapeutischer Hilfen einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und

4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren.

(3) Träger und Personal dürfen für den Besuch der Drogenkonsumräume nicht werben, jedoch im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit Hinweise geben.

Das vom Land vorausgesetzte Beratungskonzept und die Darstellung der Einbeziehung in das Drogenhilfegesamtkonzept der Stadt könnten beispielsweise gemeinsam mit der „Caritas“ erstellt werden, die den Container für Suchkranke am Bahnhof betreut hatte.

Ein offener Drogenkonsum beeinträchtigt das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/innen.

Die Entwicklung eines Konzepts zur Einrichtung eines Drogenkonsumraumes kann einen Weg aufzeigen, nicht nur Konsumierenden zu helfen, sondern Bürger/innen und Sicherheitsbehörden vor Ort zu entlasten.