Abberufung vorerst gescheitert
Der von der CDU-Fraktion angestoßene, von der FDP, zwei grünen und einem fraktionslosen Ratsmitglied unterschriebene Beschlussvorschlag „Abberufung des Technischen Beigeordneten Christian Bomblat gemäß Gemeindeordnung NRW, § 71, Abs. 7“ ist gescheitert.
Der ohne Begründung eingereichte Beschlussvorschlag verfehlte die für seine Annahme erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit von 37 Stimmen deutlich.
In geheimer Abstimmung, die die CDU beantragt hatte – offenbar in der Hoffnung auf „Überläufer“ im Schutze der Wahlkabine – stimmten nur 28 Ratsmitglieder für den Antrag, den im April 2023 vom Rat gewählten (gegen CDU und AfD) Technischen Beigeordneten abzuberufen. Es handelte sich nicht um eine „Abwahl“, sondern um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses.
Um die beabsichtigte Demütigung des Technischen Beigeordneten, der abberufen werden sollte, perfekt zu machen, hatten die Antragsteller zugleich beantragt, diesen Beschluss sofort zu vollziehen.
Juristischer Kleinkram? – Nein, im Gegenteil: Wenn der sofortige Vollzug beschlossen wird, dann wird verhindert, dass die Klage des Abberufenen gegen den „Verwaltungsakt“ der Abberufung aufschiebende Wirkung hat. Mit anderen Worten: Der Schreibtisch müsste sofort geräumt werden…
Also: Der Beigeordnete sollte, nach dem Willen der Antragsteller, buchstäblich vom Hof gejagt werden. So etwas beschließt man üblicherweise nur, wenn beispielsweise 300.000 Euro aus der Stadtkasse verschwunden sind.
Gegen Christian Bomblat haben die Antragsteller bis gestern keinen einzigen fachlichen Vorwurf erhoben, geschweige denn: belegt.
Stattdessen wird mit Andeutungen, wabernden Gerüchten und angeblich vertraulichen Hintergrundinformationen in Vier-Augen-Gesprächen daran gearbeitet, den Ruf des Technischen Beigeordneten nachhaltig zu schädigen.
Den Mut, sich im Rat offen, also in offener Abstimmung, GEGEN den Technischen Beigeordeten auszusprechen, hatte NIEMAND der Antragsteller/innen.
Zum Antrag auf Abberufung lässt die Gemeindeordnung keine Aussprache zu.
Die Frist von mindestens sechs Wochen zwischen Antragstellung und Abstimmung soll nicht nur eine „Abkühlungsphase“ auslösen, sondern auch politisch motivierte Abberufungsanträge, nach Möglichkeit, verhindern. So sieht es die anerkannte Rechtsprechung.
In den sechs Wochen vor der Ratssitzung am 8. Oktober 2025 hatten die 28 Ratsmitglieder, die den Beigeordneten Bomblat abberufen wollten, kein einziges Sachargument vorgetragen – weder FÜR ihren Antrag noch GEGEN den Technischen Beigeordneten.
Der scheidende Bürgermeister gab dazu gestern im Rat eine Kostprobe seines niederrheinischen Humors, als er mit todernstem Gesicht verkündete, die Stadtverwaltung kenne die Gründe für den Abberufungsantrag auch nicht…
Zugleich betätigte sich Herr Gebing erneut (und wohl zum letzten Mal) wie ein juristischer Laokoon:
Laut Hauptsatzung der Stadt (= Ortsrecht) berät der Haupt- und Finanzausschuss alle Angelegenheiten des Rates vor
Deshalb – und daran erinnerten ihn die Offenen Klever in der Ratssitzung – hatte der Bürgermeister anlässlich der Beschlussfassung zur Wahl des Beigeordneten diesen Tagesordnungspunkt auch im Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung gesetzt. Damals, im April 2023, mit dem Argument, er tue das „zur Rechtssicherheit“. Es könnte nämlich „formal angreifbar sein, wenn ohne Vorberatung im Rat gewählt werde.“
Das müsste dann logischerweise auch für den Antrag auf Abberufung gelten. Deshalb nahm ein Ratsmitglied der Offenen Klever sein in der Ratsgeschäftsordnung verbrieftes Recht in Anspruch, zu beantragen, den TOP 29 abzusetzen und auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen. Zur Rechtssicherheit. Es könnte formal angreifbar sein, wenn ohne Vorberatung im Rat beschlossen werden würde.
Der Bürgermeister führte sich wie ein Einzelrichter auf, unterbrach abrupt die Sitzung und beriet sich mit sich selbst und seinem juristischem Kollegium. Zum antragstellenden Ratsmitglied wurde kein Bote oder Parlamentär geschickt. Vermitteln? Konsens suchen?
Nach längerer Wartezeit verkündete Herr Gebing in seiner Rolle als Bürgermeister dann „ex cathedra“:
Der Geschäftsordnungsantrag – Absetzung und Vertagung – sei nicht zulässig. Das sei der Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Das trifft zu und geht doch daneben. Denn diese Dinge werden laut Gemeindeordnung des Landes NRW vor Ort im Rahmen der „Hauptsatzung“ geregelt und festgelegt. Und deshalb enthält die Gemeindeordnung auch keine Aussage zur „Fraktionsberatung“, die in Kleve wie ein Rechtsanspruch praktiziert wird.
Nachdem der Bürgermeister den Antrag auf Absetzung des TOP 29 von der Tagesordnung nicht zur Abstimmung gestellt und damit der juristischen Anfechtung des dann Folgenden Tür und Tor geöffnet hatte, wurde über den Beschlussantrag zur Abberufung des Technischen Beigeordneten geheim abgestimmt.
Die Mehrheit dafür wurde nicht erreicht.
Das Scheitern des Antrags auf Abberufung des Technischen Beigeordneten war erwartet worden. Wohl auch von den Antragsteller/innen.
Es ist anzunehmen, ja es ist sogar wahrscheinlich, dass ein neuer Anlauf genommen wird.
Denn indem sich eine (wenn auch zu kleine) Ratsmehrheit für die Abberufung des Technischen Beigeordneten ausgesprochen hat, ist es jetzt „amtlich“ dokumentiert, dass der Technische Beigeordnete im Rat nur noch von einer Minderheit getragen wird.
Christian Bomblat ist beschädigt. Und genau das war und ist Bestandtteil des Polit-Mobbings gegen ihn.
Er soll entmutigt, „weichgekocht“ und zur Aufgabe gezwungen werden.
Das alles selbstverständlich aus „Sorge um die Stadt Kleve“.
Nicht auszudenken, was geschähe, wenn in Christian Bomblats Verantwortungsbereich über Jahre hinweg unbemerkt so um die 300.000 Euro gestohlen worden wären!
