Trotz Ratsmehrheit abgelehnt

Noch keine Mitwirkung des Rates bei Führungspositionen

Der Bürgermeister organsiert sich “Reich” nach seinem Gusto. Er kann – wenn es ihm beliebt – das Führungspersonal von einem Fachbereich in den anderen verschieben und anschließend über die Lokalpresse die Öffentlichkeit informieren. Und der Rat schaut zu.

So ist es in Kleve. Aber so muss es nicht bleiben.

Die Gemeindeordnung NRW, also so etwas wie das “Grundgesetz” für Städte und Gemeinden, sieht nämlich vor, dass die Hauptsatzung der Stadt bestimmen kann, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen.

Der abstrakte Begriff des „beamtenrechtlichen Grundverhältnisses“ erfasst alle Entscheidungen, die das statusrechtliche Amt eines Beamten berühren (Ernennung, Einstellung, Beförderung, Übertragung eines Amtes auf Probe, Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung).

Die Offenen Klever hatten beantragt, diese Mitwirkungsmöglichkeit des Rates bei der Besetzung der Leitung von Fachbereichen in der Stadtverwaltung zu nutzen.

Künftig sollte – wie im Kreis Kleve oder in vielen anderen Städten längst üblich – die Besetzung einer Fachbereichsleitung, wie z. B. die “Zentrale Verwaltung” oder “Recht, Bürgerservice, Personenstand, Vergabe” möglichst im Einvernehmen zwischen Bürgermeister und Rat erfolgen.

Dazu hätte die Hauptsatzung geändert werden müssen.

In der Ratssitzung am 13. Dezember 2023 stimmte der Rat mit 27 Ja- gegen 23 Nein-Stimmen (CDU/AfD) diesem Antrag der Offenen Klever zu.

Da zur Änderung der Hauptsatzung jedoch die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates (55) erforderlich ist, hätten es 28 Ja-Stimmen sein müssen. – Drei Ratsmitglieder aus Fraktionen, die den OK-Antrag unterstützt hatten, fehlten krankheitsbedingt.

Laut Geschäftsordnung ist die erneute Behandlung dieses Antrags erst nach sechs Monaten möglich.

Die nächste Ratssitzung, nach Ablauf der Sechsmonatsfrist, ist für den 3. Juli 2024 geplant.