(K)Eine Steuerbefreiung für Therapie-Hunde und gehörlose Hundehalter/innen

Absichtserklärung des Bürgermeisters und Ratsbeschluss ohne Folgen

Mit Drucksache Nr.: 358 /XI legte der Bürgermeister am 1. März 2022 das Ergebnis der „Überprüfung der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve“ gemäß Ratsbeschluss vom 6. Oktober 2021 vor. Diese Drucksache enthielt die ausdrückliche Empfehlung des Bürgermeisters, dass

„(…) eine Steuerbefreiung für Hundehalter mit dem Merkzeichen GL (gehörlos) sowie für Therapiehunde bei der nächsten Änderung der Hundesteuersatzung berücksichtigt werden sollte, (…).“

In der Sitzung des Liegenschafts- und Steuerausschusses am 9. März 2022 sagte der Erste Beigeordnete und Stadtkämmerer zu, den Vorschlag, die Liste der gefährlichen Hunde zukünftig zu erweitern, „bei einer möglichen Satzungsänderung ab 2023 aufzugreifen.“

Mit Ratsbeschluss vom 30. März 2022 ist die Stadtverwaltung beauftragt worden, „der Politik einen Änderungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.“

Geschehen ist bis heute nichts.

Die Offenen Klever fragen die Stadtverwaltung:

  1. Wieso hat die Stadtverwaltung dem Rat keinen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung, mit Wirkung ab 01.01.2023, vorgelegt?
  2. Hat die Stadtverwaltung die Absicht, dem Rat in 2023 einen solchen Entwurf vorzulegen?
  3. Wie lange wird die Stadtverwaltung bei der Steuerbefreiung für Hundehalter/innen mit dem Merkzeichen GL (gehörlos) sowie für Therapiehunde noch abwarten?