Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit Entscheidungsbefugnissen!

Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2020 (NOCH NICHT ABGESTIMMT):

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

1. Der Rat richtet einen Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur mit 24 stimmberechtigten Mitgliedern ein.

2. Dem Ausschuss können bis zu drei sachkundige Einwohner/innen gem. § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW als Mitglieder mit beratender Stimme angehören. Mindestens ein/e sachkundige/r Einwohner/in wird auf Vorschlag von „Fridays for Future“ (Kleve) vom Rat bestellt.

3. Der Ausschuss entscheidet über die

a) Angelegenheiten der Verkehrsplanung, ausgenommen Aufstellung und Änderung des Verkehrsentwicklungsplanes und der Mobilitätsstrategie, die dem Rat vorbehalten bleiben;

b) Einzelmaßnahmen zur Verkehrslenkung und -regelung sowie über straßenrechtliche Maßnahmen, wie z.B.

  • Einbahnstraßenregelungen und Straßensperrungen,
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche),
  • Bewirtschaften von Parkplätzen mit Parkuhren, Parkscheiben, Parkscheinautomaten o. Ä.,
  • Einrichtung von Anwohnerparkbereichen und Zonenhalteverboten,
  • Einführung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen,
  • Anlage von Fußgängerüberwegen,
  • Aufstellen von Pollern, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • Einrichtung von Bussonderspuren,
  • Einrichtung von Pop-Up-Radwegen,
  • Einrichtung und Steuerung von Lichtzeichenanlagen.

4. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird mitberatend tätig bei

a) Fragen des Baus, Umbaus, der Unterhaltung sowie der Entwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen,

b) Planungs- und Baubeschlüssen zum Tiefbau,

c) Planung und Bau von Grünanlagen, die Bestandteil öffentlicher Verkehrsflächen sind.

5. Der Ausschuss tritt mindestens fünfmal im Jahr zusammen.

6. Der Ausschuss kann zu allen die Mobilität und Infrastruktur betreffenden Themen eine Stellungnahme abgeben, die von den Fachausschüssen bei der Meinungsbildung zu berücksichtigen ist. Folgt ein Fachausschuss einer Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur nicht, dann entscheidet der Rat.