Einrichtung eines Gestaltungsbeirats (ABGELEHNT)

Antrag zur Ratssitzung am 02.11.2020:

Der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:

„Der Rat der Stadt Kleve spricht sich grundsätzlich für einen Gestaltungsbeirat aus.

Die Arbeit des Gestaltungsbeirats hat zum Ziel, architektonische und städtebauliche Qualitäten der Stadt Kleve zu sichern und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. Zudem kann sie dazu beitragen, Entscheidungen in der Stadtbildgestaltung für die Öffentlichkeit transparenter zu machen und das Bewusstsein für gute Stadtgestaltung und Architektur in der Öffentlichkeit zu fördern.

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben übernehmen:

  1. Der Gestaltungsbeirat beurteilt kleine und große stadtbildprägende Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren im gesamten Stadtgebiet sowie für die Stadtbildentwicklung bedeutsame städtebauliche Planungen hinsichtlich ihrer stadtgestalterischen und architektonischen Qualität.
  2. Der Gestaltungsbeirat prüft die Auswirkungen der Vorhaben auf das Stadt- und Landschaftsbild. In diesen Zusammenhängen unterstützt er als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat und die Stadtverwaltung. Er gibt der Bauherrin/dem Bauherrn bei Bedarf Empfehlungen, Hinweise und Kriterien für die Überarbeitung und Verbesserung eines Bauhorhabens.
  3. Der Gestaltungsbeirat wird in Projekte von besonderer Bedeutung und/oder mit stadtgestalterischer Relevanz möglichst frühzeitig einbezogen. Das sind:
    • Einzelbauvorhaben aufgrund ihres Standortes, des Umfeldes, ihrer Nutzung, Größe oder anderer Belange;
    • städtebauliche Planungsprojekte mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Stadtgebietes;
    • besonders zu gestaltende Situationen, wie Stadträume, Grünanlagen und wichtige Wegebe-ziehungen;
    • sonstige Maßnahmen mit besonderer Wirkung auf das Stadtbild.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Rat eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die
  5. auf der Grundlage der Empfehlungen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eine Kostenermittlung (Aufwandsentschädigung) für die Tätigkeit im Gestaltungsbeirat enthält, die sich an der Vergütung von Preisrichter/innen bei Wettbewerben orientiert;
  6. den Vorschlag für eine Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats unterbreitet, die zu folgenden Anregungen Empfehlungen gibt:
    • Der Gestaltungsbeirat sollte mindestens aus drei externen Fachleuten und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern bestehen und bedarfsorientiert tagen.
    • Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats sollten aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n sowie dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter wählen. Die Beiratsperiode sollte fünf Jahre dauern.
    • An den Sitzungen des Gestaltungsbeirats sollten ohne Stimmrecht teilnehmen können: 1. Der Bürgermeister, 2. der Baudezernent, 3. Beschäftigte der Stadtverwaltung, soweit diese für die entsprechenden Projekte zuständig sind, 4. die/der Vorsitzende sowie die/der stellvertretende Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur- und Stadtplanung der Stadt Kleve.
    • Ergebnis der Beratung sollte eine schriftliche Stellungnahme des Beirats, bei Bedarf mit Empfehlungen und Hinweisen, sein die bei der Überarbeitung des Vorhabens berücksichtigt werden sollen. Der Beirat sollte die Entwurfsverfasserin bzw. den Entwurfsverfasser zur erneuten Vorlage des Entwurfs auffordern können.
    • Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats sollten durch den Rat auf Vorschlag der Stadtverwaltung berufen werden.
    • Für die Vorschläge der Stadtverwaltung hinsichtlich einer Besetzung sollten folgende Kriterien ausschlaggebend sein:
      • Fachliche Qualifikation in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung;
      • Qualifikation als Preisrichterin bzw. Preisrichter in Wettbewerben;
      • Moderationsfähigkeit.
    • Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Mitglieder sollten diese nicht im Stadtgebiet wohnen oder arbeiten. Sie sollten zwei Jahre vor, während und zwei Jahre nach ihrer Mitwirkung im Beirat nicht mit Planungen oder der Durchführung von Vorhaben im Stadtgebiet Kleve befasst sein.“

Begründung:

Ausgehend vom „Stadtentwicklungskonzept Kleve“ aus dem Jahr 2009 hatte die Klever Bürgerschaft zu Recht die Erwartung, nun sei ein „Grundlagenwerk der Stadtentwicklung für die nächsten 10–15 Jahre“ geschaffen worden.

Für eine „qualitätvolle, nachhaltige und zukunftsorientierte Planung“ soll ein Gestaltungsbeirat die „Qualitätssicherung der Stadt“ übernehmen. Dies betonten bereits im Jahre 2009 die von der Stadt beauftragten Experten des Büros „Scheuvens+Wachten“ aus Dortmund in ihrem „Stadtentwicklungskonzept Kleve“. Sie hatten ausdrücklich empfohlen: „Ein weiteres Instrument zur Qualitätssicherung von Neu- und Umbauten ist der Gestaltungsbeirat“.

Die Gestaltungssatzung für die Klever Innenstadt vom 14.04.2014 bildet den Rahmen für die Tätigkeit eines Gestaltungsbeirates.

Darüber hinaus entwickelt der Gestaltungsbeirat einen gestalterischen Gesamtplan für unsere Stadt, der die „schönen Ecken“ ebenso wie notwendige Verbesserungen im Blick hat.

Es ist höchste Zeit, den Rat der Experten endlich umzusetzen!