Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2020
10.0105: Zentrale Dienste
Für Aufwendungen für Bürobedarf werden, wie im Haushalt 2019, 59.400 EUR bereitgestellt; die von der Stadtverwaltung veranschlagte Kürzung um 20% wird zurückgenommen.
Obwohl die Stellen von 8,99 (2019) auf 11,29 (2020) zunehmen, will die Stadtverwaltung den Bürobedarf bei den zentralen Diensten um 20% kürzen. Hierfür fehlt es an einer sachlich-logischen Begründung.
10.0106: Personalmanagement
Die Aufwendungen für Fortbildung werden von 73.000 EUR um 3.500 EUR erhöht auf 76.500 EUR.
Gegenüber 2019 beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Aufwendungen für Fortbildung um 3.500 EUR (= -4,6%) zu kürzen. Aus dieser Haushaltsstelle werden auch Fahrtkostenerstattungen für die Auszubildenden, Unterrichtsgelder und Einstellungstests finanziert. Da in 2020 mehr Stellen besetzt sein werden als in 2019 (13,07 gegenüber 9,4),ist eine Kürzung der Aufwendungen für Fortbildungnicht nachvollziehbar.
10.0109: Technikunterstützte Informationsverarbeitung
Die Kürzung der Aufwendungen für Aus-und Fortbildung um 19.500 EUR auf nunmehr lediglich 31.500 EUR wird zurückgenommen. Der Haushaltsansatz wird auf 51.000 EUR angehoben und entspricht damit den für 2019 veranschlagten Aufwendungen.
Vor dem Hintergrund des Themas „Digitalisierung” und angesichts der insbesondere auf dem Gebiet der IT rasant voranschreitenden technischen Entwicklung ist die Kürzung der Aufwendungen für Aus-und Fortbildung nicht angebracht.
10.0111: Organisationsangelegenheiten
Die Aufwendungen für „Sonstige Auszahlungen” werden in Höhe von 100.000 EUR mit einem Sperrvermerk versehen, der vom Haupt-und Finanzausschuss aufgehoben werden kann. Dieser Ansatz entspricht dem für Organisationsuntersuchungen veranschlagten Ansatz. Jede von der Stadtverwaltung beabsichtigte Or-ganisationsuntersuchung soll dem Haupt-und Finanzausschuss vorgestellt werden; dieser beschließt über die Mittelfreigabe.
Gegenüber dem Haushalt 2019 hat die Stadtverwaltung bei diesen Aufwendungen eine Erhöhung um 33% auf nunmehr 100.000 EUR vorgeschlagen. Aus diesem Ansatz sollen „Organisationsuntersuchungen zuzüglich weiterer kleinerer Beratungsleistungen” finanziert werden. Laut Grunddaten sind für 2020 dreiinterne Untersuchungen vorgesehen. Es entspricht den Zielen wie „Einheitlichkeit der Verwaltung” und „Wirtschaftliches Verwaltungshandeln auf der Grundlage optimaler Organisationsstrukturen”, wenn der Rat über den Haupt-und Finanzausschuss frühzeitig eingebunden wird.
40.0401: Kulturveranstaltungen und Kulturförderung
Der Ansatz der Aufwendungen für die Förderung des kulturellen Angebotsin Höhe von 12.500 EUR wird um 7.500 EUR erhöht; 2020 werden – wie im laufenden Haushaltsjahr – 20.000 EUR bereitgestellt.
Im Haushaltsentwurf 2019 betrug der von der Stadtverwaltung selbst für angemessen gehaltene Ansatz 20.000 EUR. Eine Kürzung widerspricht der von der Bürgermeisterin in der jüngeren Vergangenheit im Kulturausschuss angekündigten Erhöhung der Mittel zur Förderung des kulturellen Angebots. Diese Zusage sollte eingehalten werden.
40.0401: Kulturveranstaltungen und Kulturförderung
Für einen „Kulturleitplan” werden im Haushalt 2020 Finanzmittel in Höhe von 5.000 EUR bereitgestellt
2018 wurde vom Haupt-und Finanzausschuss einstimmig beschlossen, ein externes Fachbüro mit dem Thema Kulturleitplan”zu beauftragen. Zur „Anschubfinanzierung”wurden im Haushalt 2019 5.000 EUR bereitgestellt. Damit ein Kulturleitplan für Kleve erstellt und anschließend umgesetzt werden kann, reicht eine bloße Anschubfinanzierung nicht aus. Auch hier ist Kontinuität erforderlich.Hierfür werden Finanzmittel benötigt.
40.0401: Kulturveranstaltungen und Kulturförderung
Der Haushaltsansatz für Werbung wird von 30.000 EUR um 4.000 EUR auf 34.000 EUR erhöht. Aus diesenAufwendungen sindauch die überregionale Werbung für sowie die touristischeVermarktung der Parkanlagen zu finanzieren. An der konzeptionellen Arbeit sind Klever Kulturschaffende zu beteiligen.
Dievon der Stadtverwaltung gegenüber dem Haushaltsentwurf 2019 eingeplante leichte Erhöhung der Aufwendungen für Werbung um 1.000 EUR ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Mit der erneut beantragten Erhöhung der Aufwendungen könnte die Stadt der von ihr mit in Auftrag gegebenen „Euregionalen Verflechtungsstudie Grenzregio Nimwegen-Kleve”aus 2009 positive Taten folgen lassen. Darin werden unter anderem die „Gemeinsame Natur- und Kulturlandschaft”und die „Grenzregion als Tourismus-Marke”hervorgehoben.
Die Umsetzung dieses Vorhabens sollte unter Mitwirkung der lokalen Kulturszene erfolgen; hierbei wäre die Expertise des „Klevischen Vereins” von besonderer Bedeutung.
61.0901: Städtebauliche Planung, Erneuerung und Entwicklung, Grundstücksneuordnung
1. Die Aufwendungen in Höhe von 5.000 EUR für Maßnahmen der Minoritenparkplatzbebauung (Planung Fassadengestaltung/Planung eines Nutzungskonzeptes) werden gestrichen.
2. 10.000 EUR werden bereitgestellt, umMöglichkeiten der räumlichenundorganisatorischenZusammen-fassung vonVolkshochschule und Stadtbücherei zu prüfen.
Es soll geprüft werden, ob, unter welchen Rahmenbedingungen (z. B. Raumprogramm/Nutzung in den Abendstunden/Kommunales Kino/Café) und an welchem Standort (möglichst zentral) die kommunalen Bildungseinrichtungen (VHS, Stadtbücherei) in einemNeubau untergebracht werden könnten. In diesem Kontext ist auch zu prüfen, ob die Kultur-und Bildungseinrichtungen der Stadt organisatorisch zusammengefasst werden könnten („Anstalt öffentlichen Rechts”). Hierfür werden10.000 EUR bereitgestellt.
61.1001: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz-und pflege
Die Stelle für den Bereich des Denkmalschutzes (Produkt 1001) wird dauerhaft von 0,5 FTE auf 1,0 FTE angehoben.
Prüfung und etwaige Unterschutzstellung von Gebäuden, die auf der Liste des Klevischen Vereins stehen, dauern bei maximal 10 Unterschutzstellungsverfahren pro Jahr viele Jahre. Diese Zeitspanne kann Unklarheiten bei Gebäudebesitzern und Bauwilligen hervorrufen. Die schnellere Bearbeitung der Liste könnte auch Klagen gegen Unterschutzstellung vorbeugen.
61.1001: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz-und pflege
Die Aufwendungen für die Bearbeitung der Denkmalliste werden von 1.000 EUR um 1.000 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Dieser Ansatz wird bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums als Sockelbetrag festgeschrieben.
In Kombination mit der ebenfallsbeantragten Anhebung des Stellenanteils für den Denkmalschutz und durch die damit verbundene sukzessive Bearbeitung der Denkmalliste kann die Bearbeitungszeit verkürzt werden, sodass eine größere Anzahl von Anträgen/Vorlagen bearbeiten werden kann.
61.1001: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz-und pflege
Die Zuschüsse an Dritte im Rahmen des Denkmalschutzes werden von derzeit 10.000 EUR um 5.000 EUR auf15.000 EUR erhöht. Dieser Haushaltsansatz wird der Finanzplanung bis 2023 als Sockelbetrag zugrunde gelegt.
Höhere Mittel für Zuschüsse im Rahmen der Denkmalpflege entsprechen der ebenfalls beantragtendauerhaftenStellenanhebung und derVerdopplung der Mittel für die Bearbeitung der Denkmalliste.
61.1001: Bauaufsicht, baubehördliche Beratung und Information, Denkmalschutz-und pflege
Der Ansatz der Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen wird von 22.900 EUR um 12.000 EUR auf dann 34.900 EUR erhöht. Damit werden Mittel für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an Vorschläge der Architektenkammer NW für Preisrichterhonorare.
Ein Gestaltungsbeirat ist ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung von Neu- und Umbauten. Seine Zusammensetzung und Besetzung legt der Rat durch Geschäftsordnung fest.
61.1401 Umweltschutz
Die Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen der Stadt werden von 50.000 EUR um 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht. Der Sperrvermerk zugunsten des Rates bleibt bestehen.
Für Umweltschutzmaßnahmen sind im Haushaltlediglich rd. 249.000 EUR vorgesehen; davon werden bereits 85.000 EUR für Personalausgaben verbraucht. Aus eigenen Mitteln finanziertKleve (unbekannte) Maßnahmen für den Umweltschutzes mit 152.000 EUR. Pro Einwohner investiert die Stadt im Jahr 2,83 EUR in den Umweltschutz, aber 23,41 EUR in Planung und Neubau von öffentlichen Verkehrsflächen. Der von der Stadtverwaltung für aktive Klimaschutzmaßnahmen veranschlagte Betrag von 50.000 EUR entspricht den PlanungskosteneinerTartanbahn und wirddem in Kleve ausgerufenen„Klimanotstand” nicht gerecht. Die Aufwendungen solltenmindestens verdoppelt werden.
61.1401 Umweltschutzmaßnahmen
Der Betrag für Aufwendungen des Radwegekonzepts wird von 92.000 EUR um 73.000 EUR auf 165.000 EUR erhöht. Der Sperrvermerk zugunsten des Rates bleibt bestehen.
Die Stadt erhält einen Zuschussfür ein Radverkehrskonzeptin Höhe von 45.500 EUR. Für daraus abgeleitete bzw. noch abzuleitende Maßnahmen sind mehr Finanzmittel bereitzustellen für
- die beschleunigte Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen;
- Maßnahmen zur Realisierung des vom Verkehrsausschuss des Landtags bereits einstimmig befürworteten Ziels der Verdreifachung des Radverkehrs, das in einem Fahrradgesetzfestgeschrieben wird;
- die Anpassung der Grunddaten für den Radwegeausbau (mindestens) an das Ist des Jahres 2018 (siehe Antrag zu 66.1201zu S. 291).
66.1201: Straßen, Unterhaltung öffentlicher Verkehrsflächen
Die Grunddaten für den Radwegeausbau werden von 1.500 Meter um 1.200 Meter auf 2.700 Meter erhöht und damit dem Ist des Haushaltsjahres 2018 angepasst.
Mit dem Haushaltsentwurf hat die Stadt erfreulicherweise damit begonnen, die von ihr mit dem Haushalt 2019 eingeleitete Leistungskürzung beim Radwegeausbau wenigstens teilweise zurückzunehmen.
Im Landtag haben CDU und FDP ein Fahrradgesetzangekündigt, mit dem unter anderem eine Verdreifachung des Radverkehrsangestrebt wird. In Kleve hat der Haupt-und Finanzausschuss zum Haushalt 2019 einstimmig beschlossen, die Beschleunigung der Umsetzung von Radwegeverkehrsmaßnahmen zu prüfen.Nun müssen auch konkrete Schritte folgen.
Mitzusätzlichen und besser ausgebauten Radwegen und hochwertigen Fahrrad-Parkmöglichkeiten wird es auch in Kleve immer weniger Gründe geben, sich mit einem Auto in den allmorgendlichen Stau zu stellen.
66.1201: Planung und Neubau öffentlicher Verkehrsflächen
Die Planungskosten inHöhe von 80.000 EUR für ein Mobilitätskonzept werden mit einem Sperrvermerk zugunsten des Rates versehen.
Die Eckdaten und Ziele eines Mobilitätskonzepts sollen federführend vom Rat erarbeitet werden, unter Einbindung der Fachausschüsse und unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Um diese Beratungsfolge zu sichern, ist ein Sperrvermerk erforderlich.
66.1201: Planung und Neubau öffentlicher Verkehrsflächen
Der Haushaltsansatz für das Bauvorhaben 7000298 (Bresserbergstraße) in Höhe von 66.000 EU wird gestrichen.
Die Planung wird eingestellt.