Realpolitischer Klimaschutz in Kleve:

Rat beschliesst – Stadt setzt nicht um – Mehrheit will keine Änderung

Im Haushalt 2022 waren 150.000 EUR eingestellt, um – auf Vorschlag des damaligen Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers, Willibrord Haas und mit Zustimmung fast aller Ratsfraktionen – durch eine „Thermografiebefliegung des Stadtgebietes“ Wärmebilder von Kleves Dachlandschaft zu bekommen. Mithilfe der dadurch gewonnenen Daten sollte die energetische Gebäudesanierung auf festen Grund gesetzt und gefördert werden.

Es geschah – nichts!

Kleves Stadtverwaltung tat nichts. Mitte November 2022 – in einer am 17.11. ausgefertigten Drucksache – teilte sie lapidar mit: „Die ursprünglich geplante Thermografiebefliegung des Stadtgebietes wird dieses Jahr nicht mehr vergeben.“

Unter der Hand war aus einem Ratsbeschluss ein offenbar unverbindlich geplantes Projekt geworden. Das kann schon mal liegenbleiben…

Die Offenen Klever haben den Verzicht auf die Thermografiebefliegung nicht kritisiert. Wir hätten uns jedoch eine frühere Information durch die Stadtverwaltung gewünscht. um rechtzeitig umsteuern zu können. Diese Erwartungshaltung wurde auch von anderen Fraktionen ausgedrückt.

Denn zum nicht geringen Erstaunen mancher Ratsmitglieder standen im Haushalt 2022 veranschlagte 150.000 EUR nicht für andere Klimaschutzprojekte zur Verfügung.

Dieser Betrag „verfiel“ mit Ende des Haushaltsjahres beziehungsweise trug dazu bei, das Haushaltsdefizit etwas zu verringern. Zwar gibt es die Möglichkeit, im Haushalt veranschlagte Mittel in das nächste Jahr zu übertragen (also mitzunehmen), aber das gilt in Kleve nur für Investitionsausgaben.

Über alles andere entscheidet der Stadtkämmerer. Ohne Einbindung des Rates oder eines Fachausschusses.

Aber: Der Rat könnte, wenn er wollte, davon eine oder mehrere Ausnahmen beschließen. Beispielsweise könnten Aufwendungen für Klimaschutz, die im Haushalt veranschlagt und (noch) nicht benötigt werden, in der Stadt, die den Klimanotstand ausgerufen hat, grundsätzlich ins neue Haushaltsjahr übertragen werden.

Dazu hatten die Offenen Klever für den Haupt- und Finanzausschuss am 22.03.2023 einen Antrag formuliert:

Aufwendungen für Maßnahmen, die aus dem Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve abgeleitet werden, sollten grundsätzlich ins kommende Jahr übertragen werden können. Über eine Ausnahme von dieser Regelung sollte der Rat. oder ein damit beauftragter Ausschuss entscheiden.

Die Offenen Klever waren und sind der Meinung:

Bedeutung und Umfang klimaschutzrelevanter Maßnahmen im Haushalt der Stadt rechtfertigen , dass dafür veranschlagte Mittel, die nicht ausgegeben worden sind, nicht automatisch verfallen.

Sie sollen nur dann gestrichen werden, wenn der Rat oder ein von diesem damit beauftragter Fachausschuss (z. B. Ausschuss für Klima., Umwelt und Naturschutz) entsprechend beschlossen hat.

Damit wird dem Rat bzw. einem Fachausschuss die Möglichkeit eröffnet, die zielgenaue Mittelverwendung für Maßnahmen aus dem Klimaschutzfahrplan zu prüfen und sicherzustellen.

Im Haupt- und Finanzausschuss ist dieser Vorschlag am Nein von CDU, den Grünen, der SPD und der AfD gescheitert.